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FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.21 auch in Arztpraxen und bei der Physiotherapie

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FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.21 auch in Arztpraxen und bei der Physiotherapie.

Lt. Verordnung der Bayerischen Staatsregierung muss ab Montag, 18. Januar von Patienten in den Praxen von Ärzten und Physiotherapeuten eine FFP2-Schutzmaske getragen werden.
Wir bitten Sie, dieser Anordnung Folge zu leisten!

ZFOS – Sicherheit für unsere Patienten und unser Personal!

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